Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung sieht vor, das die „nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung … nur mit bis zu 30 Personen zulässig [ist], wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt sein muss.“
Hier gab es Erläuterungsbedarf, wie die Zahl 30 zu sehen ist. Während der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen dies nur auf die Personen bezog, die sich auf dem Spielfeld befinden (siehe Link in nachstehender Mail), vertrat der Landessportbund die Auffassung, dass nur 29 direkte Kontakte des/der Sportler*in zulässig sei und sich Gruppen nicht mischen dürften (siehe https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/ ).
Eine Anfrage des Medienhauses Bauer beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, das für den Erlass der Coronaschutzverordnung zuständig ist, brachte gestern Klarheit. Nach Aussage des dortigen Abteilungsleiter Markus Leßmann sei die Interpretation des Landessportbundes richtig (siehe https://www.24vest.de/sport/lokalsport/amateurfussball-viele-wechsel-sind-erlaubt-13840987.html).
Schiedsrichter*in und Trainer*innen zählten nicht zu den Kontakt-Sportler*innen. Demnach dürfen beim Fußball – auch bei Testspielen - maximal vier Spieler*innen eingewechselt werden.
Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für andere Sportarten.
Es gelten folgende Regelungen und Maßnahmen für das Training der Jugendabteilung
Grundsätze
Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen
Sicherheits- und Hygienevorschriften
Der Zugang und Ausgang zur Sportanlage ist zu kennzeichnen incl.Abstandsregeln
Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportanlage ist Folge zu leisten
Bei allen am Training Beteiligten ist vor Aufnahme der Trainingsaktivitäten der aktuelle
Gesundheitszustand zu erfragen. ( akut kranke Personen werden vom Training ausgeschlossen).
Die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit ist gewissenhaft zu dokumentieren. Die Trainer führen
Trainingslisten und die Zuschauer tragen sich in ausgelegte Listen ein.
Im Freien ist der kontaktfreie Sport ( ohne Mindestabstand ) als Training in Gruppen von maximal
30 Personen möglich. Wettkämpfe sollen weiterhin nicht stattfinden.
Der Zugang zu Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Toiletten und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist mit
geeigneten Vorkehrungen ( Hygiene, Infektionsschutz, Zutrittskontrolle, Einhaltung Mindestabstand)
möglich. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Leiter des Trainings oder eine von ihm
beauftragte Person verantwortlich.
Sportgeräte ( Bälle, Markierungshütchen usw.) werden vor jedem Training desinfiziert.
Besondere Beachtung gilt den Torwarthandschuhen, wiederholt desinfizieren, kein befeuchten
mit Speichel.
Vor und nach dem Trainingsbetrieb ist ein Mindestabstand von 1,5 – 2,0 m zu halten.
Der Kontakt untereinander ist auf ein Mindestmaß zu beschränken, auf Händeschütteln, Abklatschen,
in den Arm nehmen, Jubeln und Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Jeder Spieler trinkt nur aus der eigenen Trinkflasche, das Spucken und Naseputzen auf dem Feld ist zu vermeiden.
Bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wird der Trainingsbetrieb sofort beendet und eine Wiederaufnahme muss vom Vorstand erneut genehmigt werden.
Verantwortlich für diesen Maßnahmenkatalog:
Hans Lühn 1. Vorsitzender
Rückfragen an den Geschäftsführer : Arno Ratajczak